Gerade als alleinerziehende(r) kann man schnell den Überblick verlieren. Dabei gibt es zahlreiche staatliche Leistungen, die man nicht automatisch bekommt, sondern selbst beantragen muss.
1. Prüfe, was dir zusteht 💶 Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, Grundsicherungsgeld und Bildung & Teilhabe, Übernahme Elternbeiträge – viele Leistungen gibt es nicht automatisch. Du musst sie selbst beantragen.
Alleinerziehend + Kind = nicht automatisch Vollzeit. Du hast nach der Arbeit, deine eigentliche Arbeit zu leisten. Wie viel Arbeit tatsächlich möglich und zumutbar ist, hängt unter anderem von Alter des Kindes, Betreuung, Schulzeiten und Wegezeiten ab. Vorsicht beim ALG1. Genau lesen.
„Da haben Sie wahrscheinlich keinen Anspruch“ ist noch lange kein Bescheid. Wenn du glaubst, dass dir eine Leistung zustehen könnte, stell den Antrag. Schriftlich, nachweisbar und mit allen Unterlagen. Und heb den ganzen Papierkram auf. Ja, wirklich alles. Denn manchmal ist der wichtigste Zettel genau der, den du gerade wegwerfen wolltest.



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Alleinerziehend? Dann kann Steuerklasse II für dich interessant sein. Damit wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. 2026 sind das 4.260 € für das erste Kind, für jedes weitere Kind kommen 240 € dazu. Und jetzt kommt der wichtige Teil: Die Steuerklasse ändert nicht einfach deinen Steuersatz – sie sorgt vor allem dafür, dass die Entlastung direkt beim monatlichen Gehalt berücksichtigt werden kann. Bei näheren Fragen, kannst du gerne dein zuständiges Finanzamt kontaktieren.


Ideal um seine Wohnung zu benennen: Kühlfranz, Katzenklobert, Hängefrank...